AGB Langzeitmiete

Allgemeine Mietbedingungen (AGB) für BE BRAVE Eisbäder

1. Vertragsgegenstand
BE BRAVE vermietet mobile Eisbäder für den privaten und gewerblichen Gebrauch gemäss den nachstehenden Bedingungen. Die Nutzung der Eisbäder erfolgt ausschliesslich auf eigene Verantwortung des Mieters.

2. Mietdauer
2.1 Die Mietdauer wird bei Vertragsschluss verbindlich auf 6, 12 oder 24 Monate festgelegt. Die Laufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferdatum.

2.2 Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Mietdauer ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Laufzeit endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

3. Vorzeitige Vertragsbeendigung
3.1 Eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Mieter ist möglich, entbindet diesen jedoch nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der gesamten vertraglich geschuldeten Monatsmieten bis zum ursprünglichen Vertragsende.

3.2 Im Falle der vorzeitigen Vertragsauflösung kann BE BRAVE alle bis zum regulären Vertragsende offenen Raten sofort fällig stellen.

3.3 BE BRAVE behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen eine einvernehmliche vorzeitige Vertragsauflösung gegen Zahlung einer pauschalen Ablösesumme zu gewähren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

4. Mietzins und Zahlungsmodalitäten
4.1 Der monatliche Mietzins richtet sich nach dem gewählten Mietmodell (6 / 12 / 24 Monate) und wird jeweils im Voraus fällig.

4.2 Zahlungen erfolgen ausschliesslich bargeldlos auf das von BE BRAVE angegebene Konto. Bei Zahlungsverzug ist BE BRAVE berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu erheben.
Gerät der Mieter mit mehr als drei monatlichen Mietzahlungen in Verzug, ist BE BRAVE berechtigt, ohne weitere Mahnung sämtliche bis zum regulären Vertragsende geschuldeten Mietraten sofort fällig zu stellen.

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche (z. B. Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassokosten oder Schadenersatz) bleibt vorbehalten.

5. Kaution
5.1 Kautionspflicht
Bei Abschluss eines Mietvertrags über ein Eisbadgerät kann der Vermieter eine Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem vereinbarten Risiko (z. B. Bonitätsprüfung) und wird dem Mieter vor Vertragsabschluss mitgeteilt.

5.2 Zahlung und Fälligkeit
Die Kaution ist mit Beginn des Mietverhältnisses fällig und muss vor Auslieferung des Geräts vollständig bezahlt werden.

5.3 Zweck der Kaution:
Die Kaution dient zur Absicherung allfälliger Forderungen aus dem Mietverhältnis, insbesondere bei:

5.4 Keine Mehrwertsteuerpflicht
Die Kaution ist eine rückzahlbare Sicherheitsleistung und unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. Wird die Kaution ganz oder teilweise einbehalten (z. B. als Entschädigung), wird dieser Betrag nachträglich mehrwertsteuerpflichtig behandelt und entsprechend abgerechnet.

5.5 Rückzahlung
Die Kaution wird dem Mieter nach ordnungsgemässer Rückgabe des Mietobjekts und vollständiger Vertragserfüllung innerhalb von 30 Tagen auf ein vom Mieter anzugebendes Konto zurückerstattet. Allfällige offene Forderungen des Vermieters können mit der Kaution verrechnet werden.

6. Lieferung und Installation
6.1 Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Termin an die vom Mieter angegebene Adresse. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Standort den technischen Anforderungen entspricht.

6.2 Der Mieter verpflichtet sich, die Ware unmittelbar nach Lieferung auf Mängel zu prüfen und diese innerhalb von 48 Stunden zu melden.

7. Nutzungspflichten und Haftung
7.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Eisbad sorgfältig zu behandeln, regelmässig zu reinigen und nur bestimmungsgemäss zu verwenden.

7.2 Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung oder mangelnde Wartung entstehen. Natürlicher Verschleiss ist hiervon ausgenommen.

7.3 Eine Weitervermietung oder gewerbliche Nutzung ohne schriftliche Zustimmung von BE BRAVE ist unzulässig.

8. Rückgabe der Mietsache
8.1 Nach Ablauf der Mietdauer ist das Eisbad gereinigt und in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben. Allfällige Beschädigungen oder fehlende Teile werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

8.2 Erfolgt die Rückgabe verspätet, kann BE BRAVE eine zusätzliche Nutzungsentschädigung verlangen.

9. Gewährleistung und Reparaturen
9.1 BE BRAVE gewährleistet, dass die Mietsache bei Übergabe funktionstüchtig ist. Bei technischen Defekten während der Mietdauer verpflichtet sich BE BRAVE zur kostenlosen Reparatur oder zum Austausch, sofern der Defekt nicht vom Mieter verursacht wurde.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von BE BRAVE.

11. Salvatorische Klausel
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2025